„Hurra, wir dürfen wieder in die Schule – Wichtige Informationen zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs“

Liebe Eltern, liebe Schulkinder,

Schulstart in der Brunnenschule endlich dürfen auch wir in der Grundschule wieder schrittweise den Unterricht aufnehmen, wenn auch nur eingeschränkt und nicht an allen Tagen für alle. Die Viertklässler kommen ja bereits seit heute (18. Mai 2020) wieder stundenweise in die Schule. Die entsprechenden Informationen für die Klassen 1-3, die nach Pfingsten kommen, sind bereits im Umlauf über die Mailwege und Klassenchats über die Elternvertreter der einzelnen Klassen. Die Dokumente finden Sie auch im Servicebereich unserer Homepage.

Für die Schüler aus Waibstadt:


Für die Schüler aus Daisbach: 

Die erweiterte Notbetreuung findet auch nach Pfingsten weiterhin statt, und ergänzt den Präsenzunterricht.

Wir freuen uns riesig auf unsere Schülerinnen und Schüler.

Petra Burger und das Lehrerkollegium

Hilfe und Beratung

Die folgende Liste enthält wichtige Informationsschriften für Eltern:

 

 

 

Erweiterte Notbetreuung (Info)

Elterninformation zur erweiterten Notbetreuung ab 27.04.2020 

Liebe Eltern, 

das Home-Schooling geht leider weiter und für uns in der Grundschule sicher noch eine ganze Weile. Konkrete Zeiten für unsere Schulart gibt es leider immer noch nicht. Gleichzeitig wird das öffentliche Leben langsam wieder hochgefahren. Somit wird die Notbetreuung an Schulen und Kitas ausgeweitet. Die entsprechenden Schreiben und Verordnungen finden Sie verlinkt auf unserer Homepage. 

Ab Montag 27.04.2020 ist die Berechtigung zur Notbetreuung für Kinder dann gegeben, wenn beide Elternteile oder der/die Alleinerziehende eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorweisen kann, dass eine unabkömmliche Präsenzpflicht am Arbeitsplatz notwendig ist. => Nachweis auf dem Anmeldeblatt durch Unterschrift des Arbeitgebers. 

Betreuungszeiten in der Notbetreuung sind 7.45 Uhr – 13.00 Uhr für die Schulkinder. Notbetreuung der Kernzeit ist in Rahmen der angemeldeten Kernzeittage – und Zeiten ebenfalls unter den o.g. Berechtigungsregeln möglich. 

Deshalb ist es nun erforderlich, dass Sie uns zeitnah (möglichst bis spätestens Freitag 24.04.2020) mitteilen, ob und an welchen Tagen zu welchen Zeiten (Schulzeit und ggfs. Kernzeit) Ihr Kind die Not-Betreuung durch uns benötigt und welchen Berechtigungsgrund sie vorweisen können. Nur so können wir die Betreuungsgruppen gut organisieren. 

Melden Sie ihr Kind bitte telefonisch unter 07263 - 2848 an (hier ist auch ein AB geschaltet) und reichen Sie spätestens am ersten Betreuungstag, sofern noch nicht geschehen, das offizielle Anmeldeformular ein, das auf der Homepage der Stadt Waibstadt steht:

https://www.waibstadt.de/pb/site/Waibstadt/get/documents_E-1801245547/waibstadt/Dateien/pdf/Anmeldung%20Notfallgruppe%20ab%2027.04.2020.pdf

Vielen Dank für Ihre Kooperation! 

Mit freundlichen Grüßen 

Petra Burger, Rektorin 

(21.04.2020)

Zugang Lernplattform Moodle

Unsere Schule ist seit kurzem mit einem eigenen Zugang zur Lernplattform Moodle ausgestattet. Hier ist besonders jetzt in Zeiten von Home-Schooling für einige Klassen ein Kursangebot hinterlegt. die Anmeldedaten für angelegte Kurse erhalten die betroffenen Schüler direkt per Mail. Dieses neue Angebot befindet sich noch im Aufbau und wird erst nach und nach ausgeweitet, da auch wir Kollegen dieses neue Medium und seine Möglichkeiten erst erlernen müssen.

Damit Sie und ihre Kinder schnell auf die Anmeldemaske zugreifen können, finden Sie diese sowohl im Teaser auf der rechten Seite als auch in der Hauptnavigation der Homepage.

 

Notbetreuung in den Osterferien

Elterninformation zur Notbetreuung in den Osterferien (vom 27.03.2020)

Liebe Eltern, 

inzwischen haben Sie als Familien schon fast 2 Wochen Home-Schooling hinter sich und freuen sich sicherlich auch ein kleines bisschen auf die Osterferien. Wie allerdings in und nach den Ferien alles weitergehen wird, ist (teilweise) noch offen und vom weiteren Verlauf der Infizierungswelle abhängig. Wie alle lassen auch wir uns von den täglich neuen Informationen und Entscheidungen überraschen. Eine davon ist Folgende: 

Die Landesregierung hat sich entschieden, die Notbetreuung für Kinder, deren Eltern beide in systemrelevanten Berufen der „kritischen Infrastruktur“ arbeiten, „auch in den ab 6.April 2020 beginnenden Osterferien ungeschmälert anzubieten.“ (Schreiben des Ministerialdirigenten Föll vom 26.3.2020) 

Deshalb ist es nun erforderlich, dass Sie uns zeitnah (möglichst bis spätestens Mittwoch 1.4.2020) mitteilen, ob und an welchen Tagen zu welchen Zeiten Ihr Kind die Ferien-Betreuung durch uns benötigt und welchen Berechtigungsgrund sie vorweisen können. Nur so können wir das Ganze gut organisieren. 

Melden Sie ihr Kind bitte telefonisch unter 07263-2848 an (hier ist auch ein AB geschaltet) und reichen Sie am ersten Betreuungstag, sofern noch nicht geschehen das offizielle Anmeldeformular ein, das auf der Homepage der Stadt Waibstadt zu finden ist (oder einfach dem nachstehenden Link folgen).

https://www.waibstadt.de/pb/site/Waibstadt/get/documents_E-775595913/waibstadt/Dateien/pdf/Anmeldung%20Notfallbetreuung.pdf

Vielen Dank für Ihre Kooperation! 

Mit freundlichen Grüßen 

Petra Burger, Rektorin 

 

Hier nochmals die Bedingungen, wann Sie Notbetreuung in Anspruch nehmen können:

(Link: https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+03+26++Notbetreuung+an+Schulen+auch+in+den+Osterferien)

Die Notbetreuung richtet sich an Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte (bzw. der oder die Alleinerziehende) im Bereich der sogenannten kritischen Infrastruktur tätig sind. Darüber hinaus gehende Ausnahmen kann im Einzelfall unter Anlegung strenger Maßstäbe die Gemeinde vor Ort zulassen. Zur kritischen Infrastruktur gehören im Sinne der Corona-Verordnung der Landesregierung insbesondere 

  • die Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr,
  • die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste,
  • Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen, Justizvollzugs- und Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge,
  • Polizei und Feuerwehr sowie Notfall- /Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz,
  • Rundfunk und Presse,
  • Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für den ÖPNV und den Schienenpersonenverkehr sowie Beschäftigte der lokalen Busunternehmen, sofern sie im Linienverkehr eingesetzt werden,
  • die Straßenbetriebe und Straßenmeistereien sowie
  • das Bestattungswesen.
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