Anmeldung der Schulanfänger 2021/2022
Liebe Eltern der Schulanfänger!
Mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 werden alle Kinder schulpflichtig, die nach noch geltender Gesetzeslage bis zum 31. Juli 2021 das 6. Lebensjahr vollendet haben, also im Zeitraum vom 01. September 2014 bis 31. Juli 2015 geboren wurden.
Darüber hinaus können Eltern, deren Kind im Zeitraum zwischen dem 01. August 2021 bis zum 30. Juni 2022 das 6. Lebensjahr vollendet hat, ihr Kind ebenfalls in der Grundschule anmelden. Damit erhält ihr Kind den Status eines schulpflichtigen Kindes. Sollte dies für Sie zutreffen, melden Sie sich bitte in unserer Schule.
Kinder, die im vergangenen Jahr zurückgestellt wurden, müssen erneut angemeldet werden.
Coronabedingt wird die persönliche Anmeldung an der Schule nicht bzw. nur in Ausnahmefällen möglich sein.
Die Brunnenschule wird alle betroffenen Familien anschreiben und die erforderlichen Unterlagen zusenden. Diese werden Ihnen bis Anfang Februar per Post zugehen.
Welche Unterlagen zusätzlich von Ihnen benötigt werden, entnehmen Sie bitte unserem Anschreiben.
Die unterschriebenen sowie alle zusätzlich angeforderten Unterlagen schicken Sie uns bitte per Post bis spätestens Mittwoch, 24. Februar 2021 zurück.
In Ausnahmefällen werden wir mit Ihnen ein persönliches Gespräch vereinbaren. Auch in diesem Falle geht Ihnen das Anschreiben der Schule bis Anfang Februar zu.
gez. P. Burger, Rektorin