Anmeldung der Schulanfänger 2022
Liebe Eltern der Schulanfänger!
Mit Beginn des Schuljahres 2022/2023 werden alle Kinder schulpflichtig, die nach geltender Gesetzeslage bis zum 30. Juni 2022 das 6. Lebensjahr vollendet haben, also im Zeitraum vom 1. Juli 2015 bis 30. Juni 2016 geboren wurden.
Darüber hinaus können Eltern, deren Kind im Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 das 6. Lebensjahr vollendet hat, ihr Kind ebenfalls in der Grundschule anmelden. Damit erhält Ihr Kind den Status eines schulpflichtigen Kindes. Sollte dies für Sie zutreffen, melden Sie sich bitte in unserer Schule.
Kinder, die im vergangenen Jahr zurückgestellt wurden, müssen erneut angemeldet werden.
Coronabedingt wird die persönliche Anmeldung an der Schule nicht bzw. nur in Ausnahmefällen möglich sein.
Die Brunnenschule wird alle betroffenen Familien anschreiben und die erforderlichen Unterlagen zusenden. Diese werden Ihnen bis Anfang Februar per Post zugehen.
Welche Unterlagen zusätzlich von Ihnen benötigt werden, entnehmen Sie bitte unserem Anschreiben.
Die unterschriebenen sowie alle zusätzlich angeforderten Unterlagen schicken Sie uns bitte per Post bis spätestens Freitag, 18. Februar 2022 zurück.
In Ausnahmefällen werden wir mit Ihnen ein persönliches Gespräch vereinbaren.
Auch in diesem Falle geht Ihnen das Anschreiben der Schule bis Anfang Februar zu.
gez. Petra Burger, Rektorin